Anmeldung Arbeitschampionat 2025
Fr. 29.08 bis So 31.08.2024 • ÖGV Sporthundeschule Baumgarten 7021 Baumgarten
Leistungsrichter: Herr Martin KRUISS (AUT)
Schutzhelfer: Lukas SCHÖNER (AUT)
Meldungen für das Arbeitschampionat bitte über CANIVA
https://oekv.caniva.com/event/20803/40-Jahre-%C3%96CB--Arbeitschampionat-und-Clubsiegerschau
Falls dies nicht möglich ist, bitte für jeden Hund eine gesonderte Meldung an office@beauceron-oecb.at abgeben.
Meldeschluss: 14.08.2025
Informationen:
- Zeitpläne werden nach Meldeschluss erstellt und an die Teilnehmer versendet.
- Für die Teilnahme am Wesenstest halten sie bitte die Ahnentafel und etwaige Gesundheitsdokumente ihres Hundes bereit. Nach Anmeldung werden ihnen nötige Informationen zugesendet.
- Jene, die ein ÖKV- Leistungsheft benötigen, werden ersucht die Ahnentafel und die Zuchtbuchnummer des betreffenden Hundes mitzubringen.
- Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht erlaubt und wird nicht zurückerstattet!
- Zahlungen auf der Ausstellungen werden nicht akzeptiert ;
Es können nur Hunde ausgestellt werden, die die gesetzlichen und behördlichen Auflagen erfüllen.
- Seit 1. September 2022 ist das Rasieren und Kürzen der Vibrissen verboten! Hunde mit rasierten und gekürzten Vibrissen dürfen daher nicht ausgestellt werden.
- Es dürfen nur offensichtlich gesunde, unverletzte, gut genährte und in ihrem Verhalten nicht gestörte Hunde in die Veranstaltungsörtlichkeit eingebracht, zur Prämierung zugelassen, und ausgestellt werden (§ 2 Abs 3 TSchG-VeranstV).
- Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden (§ 8 Abs 2 TSchG)!
- Beim Führen bzw. Vorführen der Hunde dürfen ausschließlich nur Halsbänder verwendet werden, die über eine Breite verfügen, die sicherstellt, dass es durch Zugbewegung an der Leine nicht zu Verletzungen am Hals des Tieres kommt. Zughalsbänder ohne Stopp sind verboten!
- Die Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Bei kurzfristiger Unterbringung in Boxen/Käfigen muss das Tier sich gestreckt hinlegen, umdrehen und stehen können. Auch eine Wasserversorgung muss immer gewährleistet sein.
- Den Hunden muss stets ausreichend Wasser und erforderlichenfalls auch Futter zur Verfügung stehen. Eine Fütterung der Hunde durch Besucher ist verboten.
- Hochträchtige Hündinnen, die voraussichtlich während oder kurz nach der Veranstaltung gebären werden oder in einem Zeitraum von 7 Tagen vor der Veranstaltung geboren haben, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
- Hunde, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, z.B. kupierte Hunde, dürfen nicht ausgestellt werden!
- Die Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung haben (Kontrolle der Impfpässe beim Eingang!). Es dürfen nur solche Tiere bei der Veranstaltung präsentiert werden, die keiner veterinärbehördlichen Beschränkung unterliegen.
- Ein gültiger Europäischer Heimtierausweis ist zur Veranstaltung mitzubringen.