Bestimmungen zur Untersuchung auf Hüft- und Ellbogengelenksdysplasie (HD und ED)
Bei Fragen wenden sie sich bitte an office@beauceron-oecb.at
§ 1 Allgemeines zur HD- und ED-Untersuchung
Um das in der Zuchtordnung beschriebene Zuchtziel zu erreichen, ist es unumgänglich, alle zur Zucht herangezogenen Hunde einer Untersuchung auf Hüft- und Ellbogengelenksdysplasie zu unterziehen.
§ 2 Durchführungsbestimmungen
Jeder Beauceron, der zur Zucht verwendet oder vorgesehen ist, muss auf Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellbogengelenksdysplasie (ED) untersucht sein.
Das Mindestalter des Hundes bei der Untersuchung beträgt 12 Monate.
Die dazu notwendigen Röntgenaufnahmen sind von einem Tierarzt durchzuführen, der vom ÖCB anerkannt ist.
Für die Röntgenaufnahmen autorisierte Tierärzte sind all jene, die auch der Österreichische Verein für Deutsche Schäferhunde (SVÖ) anerkennt. Die Liste ist auf der Homepage des SVÖ einsehbar.
Dem Röntgentierarzt sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Originalabstammungsnachweis
Befundbogen zur HD- und ED-Untersuchung (unter Downloads auf der Homepage des ÖCB herunterzuladen)
Die Röntgenuntersuchungen müssen vom Röntgentierarzt auf dem Originalabstammungsnachweis eingetragen werden.
Eine Kopie des Abstammungsnachweises mit der Bestätigung der Untersuchungen, der unterfertigte Befundbogen und die Auswertungen inklusiver elektronischer Kopie der Röntgenbilder sind dem ÖCB zu übermitteln und werden 10 Jahre archiviert.
Auf dem Röntgenbild müssen folgende Daten eingeblendet sein:
- Name des Hundes
- Rasse des Hundes
- Geschlecht des Hundes
- Wurfdatum
- ÖHZB-Nummer
- Chipnummer
- Datum der Aufnahme
- Besitzer des Hundes
- Seitenzeichen
- Röntgentierarzt
§ 3 Auswertung
Die Röntgenbilder müssen an eine vom ÖCB anerkannte Auswertungsstelle geschickt werden.
Auswertungsstellen des ÖCB:
- Dipl-TA Dr. Horst Wagner, Gutachter (GRSK e.V. und FCI)
Stattersdorfer Hauptstraße 150, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 255845, Mobil 0664 4332729
E-Mail: vet.wagner@aon.at
- Universitätsklinik für Röntgenologie, Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1 1210 Wien
Tel.: 01 25077 5555
§ 4 HD-Bewertung
Die Bewertung folgt den FCI-Richtlinien:
A = kein Hinweis auf HD, (HD-frei, Grad 0)
B = Übergangsform (Grenzfall, Verdacht)
C = leichtgradige HD (leichte, geringgradige HD)
D = mittelgradige HD (mittlere HD)
E = hochgradige HD (schwere HD)
Es dürfen nur Hunde mit der HD- Auswertung A oder B zur Zucht zugelassen werden.
Verpaarungen von 2 Hunden mit der HD- Auswertung B sind nicht zulässig
§ 5 ED-Bewertung
Die Bewertung folgt den FCI-Richtlinien:
ED-0 normal (kein Hinweis auf Ellbogengelenksdysplasie, ED)
ED-1 noch zugelassen (leichte Ellbogengelenksdysplasie, ED)
ED-2 mittlere Ellbogengelenksdysplasie, ED
ED-3 schwere Ellbogengelenksdysplasie, ED
Nur Verpaarungen mit ED0 und ED 1 sind zur Zucht zugelassen.
Verpaarungen mit ED 1 und ED 1 sind nicht zur Zucht zugelassen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Die Kosten für die HD- und ED-Untersuchungen und für deren Auswertungen sind
vom Eigentümer des Hundes zu tragen.
Stand 01.06.2025